Psychologische Begutachtung mit Kindern, Jugendlichen und Familien
Yvonne Bamert, Psychologin FSP
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Auftraggeber

Gerichte, Vormundschaftsbehörden, Jugendanwaltschaften


Fragestellungen im Familienrecht

zur Obhut, zum Sorge- und Besuchsrecht

bei Verdacht auf Gefährdung des Kindswohls

zu einzelnen Bereichen, wie zum Beispiel: Erziehungsfähigkeit der Eltern; Entwicklungsstand, intellektuelle Leistungsfähigkeit und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen; begleitende Massnahmen


Fragestellungen im Jugendstrafrecht

Persönlichkeit, Beziehungen, psychische Gesundheit

psychologische Tatbeurteilung und Rückfallgefahr

Fragen zur Schuldfähigkeit

Fragen zu Massnahmen


Modalitäten

Absprache der Abgabefristen mit den Auftraggebern

Kurzfristige Übernahme und prioritäre Bearbeitung sind nach Absprache möglich

Gespräche können auch vor Ort durchgeführt werden

Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand der Begutachtung


Qualitätssicherung

Regelmässiger Austausch mit Fachkollegen

Supervision im rechtspsychologischen Institut Uster, www.begutachtung.ch

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