Yvonne Bamert
Psychologische Beratung und Gutachten

Gutachten im Familienrecht

 

Bei wem soll das Kind nach der Trennung oder Scheidung wohnen? Wie sehen die Betreuungsanteile aus? Wie soll ein Besuchsrecht gestaltet werden? Was sind die Bedürfnisse des Kindes? Ist das Kind in seiner Entwicklung gefährdet? 

Trennung, Scheidung, Mehrfachbelastung in der Familie, Gewalterfahrung oder eigenes abweichendes Verhalten können die Entfaltung Heranwachsender stören. Das Gedeihen von Kindern und Jugendlichen trotz schwieriger Umstände ist das Anliegen der familienpsychologischen Begutachtung.

Im Auftrag von Behörden und Gerichten kläre ich die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in ihren Bezugssystemen sorgfältig ab. Das Gutachten bietet eine Gesamtschau, beantwortet die Fragen der Auftraggeber und gibt Empfehlungen ab, wie die Kinder und Jugendlichen künftig am besten gefördert werden können. 

Je nach Ausgangslage kann ein interventionsorientiertes Gutachten Sinn machen. Dann werden nach einer fundierten Analyse zusammen mit den Eltern förderliche Strukturen erarbeitet und erprobt.


Mögliche Fragestellungen

Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Betreuungsanteile, Erziehungsfähigkeit, Befinden und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, begleitende Massnahmen


Modalitäten 

Ein Gutachten kann in der Regel in drei bis vier Monaten erstellt werden. Abgabefristen und Kosten werden mit den Auftraggebern abgesprochen. Gespräche können auch vor Ort, z.B. bei den Klienten zuhause, durchgeführt werden. 


PDF: Eltern sein nach der Trennung

Link: Mediation und Scheidungsberatung