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Psychologische Begutachtung mit Kindern, Jugendlichen und Familien Bei wem soll das Kind nach der Scheidung wohnen? Wie soll das Besuchsrecht gestaltet werden? Was sind die Bedürfnisse des Kindes? Wie kann eine Straftat psychologisch eingeordnet werden? Ist der junge Mensch in seiner Entwicklung gefährdet? Trennung, Scheidung, Mehrfachbelastung in der Familie, Gewalterfahrung oder eigenes abweichendes Verhalten können die Entfaltung Heranwachsender stören. Das Gedeihen von Kindern und Jugendlichen trotz schwieriger Umstände ist das Anliegen der rechtspsychologischen Begutachtung. Im Auftrag von Richterinnen und Richtern, Vormundschaftsbehörden oder Jugendanwaltschaften kläre ich die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in ihren Beziehungssystemen sorgfältig ab. Das Gutachten bietet eine Gesamtschau, beantwortet die Fragen der Behörden und gibt Empfehlungen ab, wie das Wohl von Kindern und Jugendlichen künftig am besten gefördert werden kann. Gerne beantworte ich Ihre Fragen und kläre den Auftrag. Kontaktieren Sie mich mit Ihren Anliegen. -- |
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